Ehe

Die Ehe ist nach katholischem Verständnis in Gottes Schöpfung grundgelegt. Denn Gott hat den Menschen aus Liebe erschaffen und ihn zur Liebe befähigt. Die Ehepartner bejahen einander mit der Liebe, mit der sie sich selbst einander von Gott geliebt wissen.

Die Liebe zwischen Mann und Frau ist durch ihre dauerhafte und verbindliche Zusage, ihre unverbrüchliche Treue und ihre Offenheit für die Weitergabe von Leben ein Sakrament.

Grundsätzlich ist der Pfarrer der Wohnsitzpfarrei von Braut oder Bräutigam für die Trauung zuständig. Mit ihm sprechen die Eheleute die Vorbereitung auf die Eheschließung ab. Für den Ausnahmefall, dass Sie woanders heiraten möchten, stellt der Heimatpfarrer eine entsprechende Überweisung aus.

Bitte setzen Sie sich schon frühzeitig mit Ihrem zuständigen Pfarrer in Verbindung! Einerseits geht es um die Festlegung des Termins für die kirchliche Trauung und Ihre Hochzeitsfeier, andererseits benötigt die Beschaffung mancher notwendigen Unterlagen etwas mehr Zeit.

Es wird empfohlen, außerdem an einem Ehevorbereitungsseminar teilzunehmen. Dabei werden wichtige Fragen nach dem gemeinsamen Lebensweg und dem Stellenwert des Glaubens thematisiert. Ebenso werden die Herausforderungen angesprochen, die unsere moderne Gesellschaft an das Zusammenleben eines Paares stellt.
Informationen über verschiedene Kursangebote erhalten Sie z.B. hier.

Im Traugespräch mit dem Seelsorger wird das katholische Verständnis des Ehesakramentes ein wichtiges Thema sein. Außerdem wird überprüft, ob möglicherweise ein Ehehindernis oder ein Trauverbot vorliegt. Im Ehevorbereitungsprotokoll, das von den Brautleuten unterschrieben wird, werden alle Daten erfasst.

Nach dem Eheverständnis der katholischen Kirche darf eine gültig geschlossene Ehe nicht geschieden werden. Eine erneute Heirat ist nach dem Tod des Ehepartners möglich. Allerdings gibt es Fälle, in denen nach dem katholischen Kirchenrecht keine gültige Ehe zustande gekommen ist. In einem Gespräch mit dem zuständigen Pfarrer kann geklärt werden, ob möglicherweise die Voraussetzungen für ein Ehenichtigkeitsverfahren vorliegen.

Für weitere Fragen steht Ihr Pfarrer gern zur Verfügung.